Kleintransport München – Transporter 15 m³

Kleintransport nach München – Ihr flexibler Transportservice

Schnell, zuverlässig und fair: Kleintransporte Schweiz transportiert Ihre Güter von der Schweiz nach Deutschland und von Deutschland in die Schweiz – pünktlich, sicher und unkompliziert.

Unsere Fahrzeuge bieten bis zu 15 m³ Ladevolumen und bis zu 1 Tonne Nutzlast. Ob privat oder geschäftlich – wir finden auch kurzfristig die passende Lösung.

Einfach, flexibel & fair

Unsere Kleintransport-Leistungen für Transporte nach München

Wir führen Kleintransporte von der Schweiz nach München und in alle deutschen Bundesländer durch – von Einzelstücken über kleinere Umzüge bis hin zu wiederkehrenden Touren. Alles, was in unsere Fahrzeuge passt und das Gesamtgewicht von 1 Tonne nicht überschreitet, bringen wir pünktlich und sicher ans Ziel.

Deutschlandweit

Kleintransporte in alle deutschen Bundesländer – von Baden‑Württemberg über Nordrhein‑Westfalen bis nach Norddeutschland.

Tag & Nacht

Terminfenster, Expressfahrten sowie Nacht- und Wochenendfahrten – pünktlich, flexibel und zuverlässig von der Schweiz nach Deutschland.

Faire Preise

Faire Preise ab CHF 65.00 pro Stunde inklusive Fahrer oder attraktive Festangebote – transparent, günstig und deutschlandweit für Sie im Einsatz.

Transporter

Bis zu 15 m³ Ladevolumen und 1 Tonne Nutzlast – moderne Transporter für Ihre Aufträge, schnell und zuverlässig.

Tragehilfe

Tragehilfe ab CHF 35.00 pro Stunde – auf Wunsch mit einer zweiten Person für sperrige Gegenstände, sicher und zuverlässig.

Gut versichert

Inklusive einer Frachtführerhaftpflichtversicherung mit europaweiter Deckung – für den Schutz Ihres Hab und Guts.

Holen Sie sich jetzt Ihr Angebot!

Ihre Anfrage ist kostenlos. Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit ein transparentes Angebot für Ihren Kleintransport von der Schweiz nach Deutschland.

NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Kleintransport nach München

Hier sind die wichtigsten Punkte für einen reibungslosen Start:

Zoll und Einfuhr

Ihr persönliches Umzugsgut ist in der Regel zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei, wenn es mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz war und weiterhin privat genutzt wird. Halten Sie folgende

Fahrzeugmitnahme

Ihr Fahrzeug kann als Übersiedlungsgut eingeführt werden, wenn es mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz und in der Schweiz auf Sie zugelassen war. Eine deutsche Zulassung nach TÜV/HU ist erforderlich.

Erste Schritte in München

Nach dem Umzug von der Schweiz nach München melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) an. Die Steueridentifikationsnummer kommt anschließend automatisch per Post und wird für die Arbeitsaufnahme benötigt. In Deutschland gilt Krankenversicherungspflicht – prüfen Sie rechtzeitig den Wechsel aus der Schweizer Grundversicherung. Ihren Schweizer Führerausweis können Sie in der Regel ohne Prüfung in einen deutschen Führerschein umtauschen.

Für weitere Details und individuelle Unterstützung bei Ihrem Umzug kontaktieren Sie uns gerne !

IHR TRANSPORT – EIN ERLEBNIS

Einfach und unkompliziert buchen !

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Sagen Sie uns, was Sie brauchen

Geben Sie die Abhol- und Zustelladresse, das Datum und Extras wie Tragehilfe oder Zollabwicklung an. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie ein transparentes Angebot für Ihren Kleintransport nach Deutschland.

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Wir planen den Transport für Sie

Wir planen Ihren Transport von A bis Z: klarer Zeitplan, erfahrenes Team, passendes Fahrzeug. Auf Wunsch übernehmen wir die Zollabwicklung. Sicher und pünktlich – garantiert.

3

Geniessen Sie Ihren Transport

Unsere Fahrer bringen Ihr Gut zuverlässig von A nach B: fachgerecht gesichert, versichert und pünktlich. Optional mit Tragehilfe, uns zusätzlicher Hilfsperson. Sie geniessen – wir transportieren.

Sie fragen, wir antworten

Bei uns ist Fragen kostenlos. Viele Missverständnisse lassen sich durch präzise Fragen und klare, transparente Antworten vermeiden. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.

Ein Kleintransport ist der Transport von kleineren Gütermengen, die weder ein grosses Transportfahrzeug noch umfangreiche Logistik erfordern. Typischerweise kommen dafür Transporter, Vans oder kleine LKW zum Einsatz.

Wir führen Kleintransporte mit Lieferwagen (sogenannten „Büssli“ bzw. „Sprinter“) ohne Hebebühne durch. Diese Fahrzeuge bieten ein Ladevolumen von bis zu 15 m³ und eine Nutzlast von bis zu 1 Tonne, bei einer Innenhöhe von etwa 1,90 m.

Ein Mini-Umzug ist ein kleiner, überschaubarer Umzug mit wenig Umzugsgut – ideal für Single-Haushalte, WG-Zimmer, Studenten oder Teilumzüge. Er umfasst meist einige Kartons, Koffer und wenige Möbelstücke und erfordert eine schlanke Planung ohne grosses Team und ohne sperrige Gegenstände.

Unsere Fahrzeuge bieten hierfür ausreichend Platz mit einem Ladevolumen von bis zu 15 m³ und einer Nutzlast von bis zu 1 Tonne. 

Der Preis für Ihren Transport hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:

  1. Die Strecke: Hierbei zählen die gefahrenen Kilometer und eventuelle Kosten für einen Autoverlad.
  2. Die benötigte Zeit: Wie lange der Transport dauert, beeinflusst den Preis.
  3. Das Datum: Transporte in der Nacht oder am Wochenende können zusätzliche Kosten verursachen.

Wenn Sie weitere Dienstleistungen wie Be- und Entladehilfe, Verpackungsmaterial oder Zollabwicklung in Anspruch nehmen, werden diese separat berechnet.

  • Für Transporte innerhalb der Kantone Zürich oder Aargau berechnen wir einen Stundensatz von CHF 65.00. Dieser Preis beinhaltet Treibstoff, die Frachtführerhaftpflichtversicherung und den Fahrer (ohne Be- und Entladehilfe). Der Mindestaufwand beträgt eine Stunde. Die Arbeitszeit wird ab unserem Standort in Eglisau ZH oder Baden AG und zurück berechnet.
  • Tragehilfe durch den Fahrer: Wenn der Fahrer beim Be- und Entladen mithelfen soll, berechnen wir zusätzlich CHF 20.00 pro Stunde.
  • Zusätzliche Hilfsperson: Benötigen Sie eine weitere Hilfsperson, kostet diese CHF 35.00 pro Stunde extra. Der Mindestaufwand beträgt drei Stunden.

Jede angefangene Stunde wird wie folgt aufgerundet:

  • Bis 15 Minuten auf 30 Minuten
  • Ab 15 Minuten auf die volle Stunde

Liegt Ihre Abhol- und/oder Zustelladresse nicht in den Kantonen Zürich oder Aargau, oder wünschen Sie weitere Dienstleistungen wie einen Umzug, Tragehilfe oder Zollabwicklung, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Bitte stellen Sie uns hierfür eine Preisanfrage.

Mit einem Klick auf den Button „Preisanfrage“ senden Sie uns schnell und bequem Ihre Anfrage. In kürzester Zeit erhalten Sie ein transparentes Angebot – ohne versteckte Kosten. Dafür benötigen wir lediglich die Abhol- und Zustelladresse, Ihren Vornamen sowie Ihre E-Mail-Adresse. Auf Wunsch können Sie uns Ihre Anfrage auch per WhatsApp, Instagram oder Facebook zukommen lassen. Da telefonische Preisanfragen häufig zu Missverständnissen führen, verzichten wir auf mündliche Angebote.

Bitte beachten Sie, dass wir Güter bis zu 15 m³ Volumen und bis zu 1 Tonne Gewicht transportieren.

Nachdem Sie unser schriftliches Angebot erhalten haben und es annehmen möchten, antworten Sie einfach auf die E-Mail oder die Chat-Nachricht – z. B. mit „Ich nehme Ihr Angebot an“ – und teilen Sie uns den gewünschten Termin für Ihren Kleintransport oder Mini-Umzug mit.

Wenn zum gewünschten Termin Kapazitäten frei sind, erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung. Andernfalls schlagen wir Ihnen alternative Termine vor. In der Regel finden wir für Sie stets eine passende Lösung.

Unsere Preise sind knapp kalkuliert und fair – die Prozesse sind durchdacht, aber bewusst einfach gehalten, damit unsere Dienstleistungen für alle erschwinglich bleiben. Um Kosten niedrig zu halten, verzichten wir auf eine eigene Rechnungs- und Inkassoabteilung und reduzieren Gebühren von Zahlungsanbietern, wo immer möglich.

Wir setzen daher primär auf Barzahlung. Die Bezahlung erfolgt in der Regel an der Zustelladresse in bar. Falls der Auftraggeber nicht an der Zustelladresse anwesend ist, ist der Transportpreis bei der Abholadresse fällig.

Bei langen Anfahrtswegen oder in bestimmten Einzelfällen kann eine Vorauszahlung per Zahlungslink erforderlich sein. In diesem Fall übernehmen wir die Gebühren unseres Payment-Providers.

Für Daueraufträge oder Firmenkunden ist eine Rechnungsstellung möglich; hier gilt ebenfalls Vorauskasse.

Grundsatz:

Umzugsgut kann bei Wohnsitzverlagerung in die EU zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei eingeführt werden (als Übersiedlungsgut).

Voraussetzungen:

  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in die EU verlegt.
  • Die Gegenstände wurden mindestens 6 Monate vor dem Umzug benutzt und sind zum weiteren Gebrauch bestimmt (nicht zur Veräusserung).
  • Anmeldung beim deutschen Zoll mit entsprechenden Formularen.

 

Vorlage:

  • Inventarliste mit Wertangaben
  • Identitäts- und Wohnsitznachweise (z. B. Abmeldebestätigung Schweiz
  • Anmeldebestätigung Deutschland, Miet-/Arbeitsvertrag)
  • ggf. Fahrzeugpapiere.

 

Zeitliche Bindung:

Übersiedlungsgut darf innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitzbegründung eingeführt werden; Veräusserung in den ersten 12 Monaten kann abgabenpflichtig werden.

Einfuhr als Übersiedlungsgut möglich (abgabenfrei) bei Nutzung > 6 Monate und weiterer persönlicher Verwendung.

Deutsche Zulassung erforderlich nach Wohnsitznahme:

  • Technische Abnahme (HU/TÜV)
  • Deutsche Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Steuer-Anmeldung
  • Zulassung und deutsche Kennzeichen
  • Schweizer Kennzeichen abgeben
  • CH-Versicherung kündigen

 

Fristen:

Oft innerhalb weniger Wochen nach Wohnsitzbegründung in Deutschland; Details beim lokalen Zulassungsstelle prüfen.

Wir verfügen bei Helvetia Versicherungen über eine Frachtführer-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 40’000.00, die auch im Ausland gilt. Im Schadensfall – zum Beispiel, wenn Ihr Esstisch beschädigt wird – prüfen wir zunächst den Schadenshergang und melden den Fall der Versicherung. Diese ermittelt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands und zahlt den entsprechenden Betrag an Sie aus.

Die Versicherung deckt nur Schäden, die nachweislich durch einen unserer Mitarbeitenden verursacht wurden. Hilft Ihnen der Fahrer beispielsweise nur kurz beim Hochtragen eines Tisches, indem er mit Ihnen anpackt, und Sie lassen den Tisch fallen, ist dieser Schaden nicht gedeckt, denn der Fahrer agiert in diesem Fall als Ihre Hilfsperson.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kleintransporte finden Sie unter folgendem LINK

Für Speditionsdienstleistungen gelten die Allgemeine Bedingungen (AB) der SPEDLOGSWISS.

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